Louco Event Media GmbH, Berliner Straße 300b, 63065 Offenbach am Main
Stand: 22. Oktober 2026
(1) Die Plattform „Louco“ (Website www.louco.app einschließlich Subdomains, die mobilen Apps für iOS und Android sowie zugehörige Schnittstellen, zusammen die „Plattform“) wird betrieben von der Louco Event Media GmbH, Berliner Straße 300b, 63065 Offenbach am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 130691, vertreten durch die Geschäftsführer Evin Acar und Erhan Tilki („Louco“, „wir“).
(2) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Louco und den Nutzern der Plattform. Abweichende Bedingungen von Nutzern gelten nicht, auch wenn Louco ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Für den Erwerb von Tickets gilt ergänzend Teil B. Für Creator gilt ergänzend Teil C. Bei Widersprüchen gehen die Regeln in Teil B bzw. Teil C diesem Teil A vor.
(4) Für Leistungen Dritter, die über die Plattform verlinkt oder eingebunden werden (z. B. Zahlungsdienstleister, App-Stores, Ticketanbieter), gelten ergänzend deren Bedingungen. Darauf weisen wir an der jeweiligen Stelle hin.
(1) Nutzer ist jede Person, die die Plattform aufruft oder nutzt, mit oder ohne Konto.
(2) Private User ist ein Nutzer mit Konto, der Events entdeckt, Creatorn folgt, Events merkt und teilt und Tickets erwirbt.
(3) Creator ist ein Unternehmer mit Creator-Konto, der Events auf der Plattform veröffentlicht und ggf. Tickets dafür verkauft (z. B. Veranstalter, Clubs, DJs, Künstler, Agenturen). Ein Creator-Konto wird von einer Person geführt.
(4) Door Staff ist eine vom Creator für ein bestimmtes Event eingesetzte Person, die über die separate Louco-Einlass-App („Door-Staff-App“) Tickets scannt und die Gästeliste verwaltet. Door Staff benötigt kein Louco-Konto.
(5) Event ist eine Veranstaltung, die ein Creator auf der Plattform veröffentlicht (Creator-Event) oder die Louco aus dem Angebot von Partnern automatisch übernimmt und anzeigt (Partner-Event, siehe Teil B § B9).
(6) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(1) Louco stellt eine Online-Plattform bereit, über die Nutzer Events entdecken, Creatorn folgen, Benachrichtigungen erhalten und Tickets erwerben können, und über die Creator Events veröffentlichen, bewerben und Tickets verkaufen können.
(2) Louco ist nicht Veranstalter der auf der Plattform angebotenen Events und nicht Verkäufer der Tickets für Creator-Events. Veranstalter und Vertragspartner des Ticketkäufers ist allein der jeweilige Creator. Louco stellt dem Creator insoweit ausschließlich den Ticketshop bereit (Ticketshop-Anbieter) und handelt als Vermittler im Namen und für Rechnung des Creators. Die Einzelheiten regelt Teil B.
(3) Für Partner-Events vermittelt Louco keinen Vertrag, sondern leitet Nutzer lediglich auf die Website des jeweiligen Ticketanbieters weiter (Teil B § B9).
(4) Die Nutzung der Plattform als Private User ist kostenlos. Kostenpflichtig sind nur die ausdrücklich als kostenpflichtig gekennzeichneten Leistungen (Tickets; für Creator: Abos, Credit-Pakete und Ticket-Gebühren nach Teil C).
(4a) Louco prüft das erste Event eines Creators vor der Veröffentlichung sowie Änderungen von Datum, Uhrzeit oder Ort bereits laufender Events mit verkauften Tickets. Diese Prüfung dient der Qualität und Sicherheit der Plattform; sie ist keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben oder die Durchführung des Events.
(5) Louco entwickelt die Plattform ständig weiter. Louco darf Funktionen ändern, ergänzen oder einstellen, soweit dies für den Nutzer zumutbar ist und der Kern der vertraglich geschuldeten Leistung erhalten bleibt, insbesondere bei technischen Weiterentwicklungen, geänderten rechtlichen Anforderungen oder Sicherheitsgründen. Für bezahlte Leistungen gilt ergänzend Teil C § C13.
(6) Louco schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten führen wir nach Möglichkeit zu nutzungsarmen Zeiten durch. Ansprüche wegen bezahlter Leistungen bleiben unberührt.
(1) Für viele Funktionen ist ein Konto erforderlich. Die Registrierung erfolgt per E-Mail-Adresse oder Telefonnummer mit Bestätigungscode (Einmalcode per E-Mail oder SMS) und Passwort oder über einen Drittanbieter-Login („Mit Apple anmelden“, „Mit Google anmelden“). Bei der Registrierung wählt der Nutzer seine Rolle (Private User oder Creator). Eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer kann nur für ein Konto und nur für eine Rolle verwendet werden; ein Creator-Konto kann keine Tickets kaufen.
(2) Ein Konto als Private User darf anlegen, wer mindestens 16 Jahre alt ist; das bestätigt der Nutzer bei der Registrierung über eine Pflicht-Checkbox. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass ein Nutzer jünger als 16 Jahre ist, kann Louco das Konto sperren oder löschen. Ein Creator-Konto darf nur anlegen, wer als Unternehmer (§ 14 BGB) handelt, volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. als bevollmächtigter Vertreter eines Unternehmens handelt. Ticketkäufe Minderjähriger setzen die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter voraus; Alters- und Einlassbeschränkungen einzelner Events legt der Creator fest (Teil B § B7).
(2a) Für den Kauf von Tickets für Creator-Events ist ein Konto als Private User erforderlich. Für Partner-Events (Teil B § B9) ist kein Louco-Konto nötig, da der Kauf beim Partner erfolgt.
(3) Die bei der Registrierung und im Konto gemachten Angaben müssen wahr und vollständig sein und aktuell gehalten werden. Jede Person darf nur ein Konto als Private User führen. Konten sind nicht übertragbar. Ein Konto muss immer mindestens eine Anmeldemethode haben.
(4) Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Besteht der Verdacht, dass Dritte Zugang erlangt haben, ist Louco unverzüglich zu informieren (info@louco.app).
(5) Mit Abschluss der Registrierung kommt zwischen dem Nutzer und Louco ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag auf unbestimmte Zeit zustande. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.
(1) Nutzer, insbesondere Creator, können Inhalte auf der Plattform veröffentlichen, z. B. Eventbeschreibungen, Bilder, Videos, Logos, Profilangaben und Texte („Nutzerinhalte“). Der Nutzer bleibt Inhaber seiner Rechte.
(2) Der Nutzer räumt Louco an seinen Nutzerinhalten ein einfaches, unentgeltliches, räumlich unbeschränktes, auf die Dauer der Veröffentlichung auf der Plattform zuzüglich angemessener Auslaufzeiten (insbesondere für technische Sicherungskopien und bereits erstellte Werbemittel) befristetes Recht ein, die Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, technisch anzupassen (z. B. Formatierung, Zuschnitt, Komprimierung, Übersetzung), öffentlich zugänglich zu machen und für die Bewerbung des jeweiligen Events und der Plattform zu nutzen, einschließlich in Newslettern, Push-Nachrichten, auf Social-Media-Kanälen von Louco und in Suchmaschinen. Louco darf diese Rechte an technische Dienstleister unterlizenzieren, soweit dies für den Betrieb der Plattform erforderlich ist.
(3) Der Nutzer versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an seinen Nutzerinhalten verfügt (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Bildrechte abgebildeter Personen sowie Rechte von Künstlern, Fotografen und Verwertungsgesellschaften) und dass die Inhalte nicht gegen Gesetze oder diese AGB verstoßen.
(4) Der Nutzer stellt Louco von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung von Absatz 3 beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Louco informiert den Nutzer unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.
(1) Nutzern ist untersagt,
(2) Weitere Pflichten für Creator regelt Teil C.
(1) Melden: Jede Person – auch ohne Konto – kann Events und Inhalte, die sie für rechtswidrig oder AGB-widrig hält, über unsere Meldefunktion („Event melden“) oder über unser Kontaktformular (louco.freshdesk.com/support/tickets/new, Kategorie „Inhalt melden“) melden. Die Meldung soll die Fundstelle (Link), eine Begründung und – außer bei bestimmten Straftaten – Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person enthalten. Wir bestätigen den Eingang und informieren die meldende Person über unsere Entscheidung, sofern sie Kontaktdaten angegeben hat. Die Identität der meldenden Person geben wir nicht an den Creator weiter, es sei denn, dies ist zur Prüfung zwingend erforderlich (z. B. bei Urheberrechtsverletzungen) oder gesetzlich vorgeschrieben.
(1a) Pro Event ist eine Meldung je Nutzer möglich; um Missbrauch zu verhindern, ist die Anzahl der Meldungen je Nutzer und Tag begrenzt.
(2) Prüfung und Maßnahmen: Louco prüft Meldungen zeitnah, sorgfältig und objektiv. Louco kann rechtswidrige oder AGB-widrige Inhalte entfernen oder sperren, die Veröffentlichung eines Events ablehnen, ein Event offline nehmen (insbesondere bei Rechts- oder Richtlinienverstößen, Sicherheitsrisiken, falschen oder irreführenden Angaben, gehäuften Beschwerden oder Rückbuchungen, Unerreichbarkeit des Creators, technischen Fehlern oder Verdacht auf Missbrauch), Partner-Events ausblenden, Ticketverkäufe aussetzen, Funktionen einschränken oder Konten vorübergehend oder dauerhaft sperren. Bei der Auswahl der Maßnahme berücksichtigt Louco die Schwere des Verstoßes, ob es sich um einen wiederholten Verstoß handelt, und die berechtigten Interessen aller Beteiligten (Verhältnismäßigkeit).
(3) Begründung: Wird ein Inhalt eines Nutzers entfernt oder eingeschränkt oder wird ein Konto gesperrt, informiert Louco den betroffenen Nutzer spätestens zum Zeitpunkt der Maßnahme über die Maßnahme, die Gründe, die Tatsachen, auf denen sie beruht, ob automatisierte Mittel eingesetzt wurden, und die Rechtsbehelfe.
(4) Einspruch: Der betroffene Nutzer und der meldende Nutzer können innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung per E-Mail an info@louco.app Einspruch einlegen. Louco entscheidet unter Aufsicht einer qualifizierten Person, nicht ausschließlich automatisiert. Daneben stehen eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle nach Art. 21 DSA sowie der Rechtsweg offen.
(5) Kontaktstelle: Zentrale Kontaktstelle für Behörden, die EU-Kommission und Nutzer nach Art. 11, 12 DSA ist: info@louco.app. Kommunikation ist auf Deutsch und Englisch möglich.
(6) Missbrauch: Nutzer, die häufig offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitstellen, oder Personen, die häufig offensichtlich unbegründete Meldungen einreichen, kann Louco nach vorheriger Warnung für einen angemessenen Zeitraum sperren.
(7) Automatisierte Moderation: Louco setzt automatisierte Hilfsmittel nur unterstützend ein (z. B. zur Erkennung von Duplikaten und Spam); Entscheidungen über Inhalte trifft ein Mensch.
(1) Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag jederzeit ohne Frist kündigen, indem er sein Konto in der App bzw. auf der Website unter „Einstellungen > Konto löschen“ löscht. Für kostenpflichtige Abos von Creatorn gilt Teil C § C7.
(2) Louco kann den unentgeltlichen Nutzungsvertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegenden oder trotz Abmahnung wiederholten Verstößen gegen diese AGB, bei Betrug, Missbrauch von Zahlungsmitteln oder bei behördlicher Anordnung.
(3) Statt einer Kündigung kann Louco das Konto bei Verstößen vorübergehend sperren (§ 7 Abs. 2). Louco berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen des Nutzers, insbesondere bereits erworbene Tickets und, bei Creatorn, bereits verkaufte Tickets für bevorstehende Events.
(4) Mit Löschung des Kontos wird das Konto sofort deaktiviert und das Profil unsichtbar. Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung innerhalb von 30 Tagen gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Bereits erworbene Tickets bleiben über den Ticket-Link gültig, soweit technisch möglich; wir empfehlen, Tickets vor der Löschung zu sichern (z. B. in der Wallet).
(1) Louco haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von Louco auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von Louco für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Louco haftet nicht für die Durchführung, Absage, Verlegung, Qualität oder Sicherheit von Events, für Angaben der Creator oder für Leistungen von Partner-Ticketanbietern; hierfür ist allein der jeweilige Creator bzw. Anbieter verantwortlich. Die Haftung von Louco für eigene Pflichtverletzungen nach den Absätzen 1 bis 3 bleibt unberührt.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Louco.
(6) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung nach Absatz 2 je Schadensfall auf den Betrag der in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis an Louco gezahlten Entgelte, mindestens jedoch 5.000 €, begrenzt; Absatz 1 bleibt unberührt.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält unsere Datenschutzerklärung unter www.louco.app/de/privacy-policy. Für die Verwendung von Käuferdaten durch Creator gilt Teil C § C11.
(1) Louco kann diese AGB für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein triftiger Grund besteht, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage oder Rechtsprechung, bei Einführung neuer oder Änderung bestehender Funktionen oder zur Schließung von Regelungslücken. Wesentliche Vertragsinhalte, insbesondere Art und Umfang der vereinbarten Leistungen, Preise und Laufzeiten, werden auf diesem Weg nicht geändert.
(2) Louco teilt Änderungen mindestens sechs Wochen (gegenüber Creatorn, die Unternehmer sind: mindestens 15 Tage) vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail oder In-App-Nachricht) mit. Der Nutzer kann den Änderungen bis zum Inkrafttreten widersprechen oder den Vertrag fristlos kündigen. Bei Verbrauchern treten die Änderungen nur in Kraft, wenn der Nutzer ihnen ausdrücklich zustimmt (z. B. per Klick beim nächsten Login); stimmt er nicht zu, gelten die bisherigen AGB fort und Louco kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.
(3) Für Unternehmer gilt das Schweigen auf die Mitteilung als Zustimmung, wenn Louco in der Mitteilung auf diese Folge, die Widerspruchsfrist und das Kündigungsrecht besonders hingewiesen hat.
(1) Louco ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, den zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewähren, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(3) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Offenbach am Main. Louco ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.
(4) Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen nur der Information; bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung.
(5) Louco speichert den Vertragstext (diese AGB in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung) nicht individuell für jeden Nutzer. Die aktuelle Fassung ist jederzeit auf www.louco.app (Link „AGB“) abrufbar; frühere Fassungen stellen wir auf Anfrage zur Verfügung. Bei Käufen erhält der Nutzer die AGB zusätzlich mit der Bestätigungs-E-Mail per Link.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(1) Ein Creator-Konto kann nur von Unternehmern im Sinne von § 14 BGB angelegt werden. Mit der Registrierung bestätigt der Creator, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ein Creator-Konto wird von einer natürlichen Person geführt; handelt sie für ein Unternehmen, versichert sie, hierzu bevollmächtigt zu sein.
(1a) Creator-Konten stehen derzeit nur Unternehmern mit Sitz bzw. Niederlassung in Deutschland offen; Events können nur für Veranstaltungsorte in Deutschland (oder als Online-Events) veröffentlicht werden.
(2) Bei der Registrierung gibt der Creator seinen vollständigen Namen, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, den Namen des Creators bzw. Unternehmens und die Geschäftsanschrift an. In den Einstellungen hinterlegt er außerdem Firma, Rechtsform, Rechnungsanschrift sowie, soweit vorhanden, USt-IdNr., Handelsregisternummer und Steuernummer. Die Angaben müssen wahr und vollständig sein und aktuell gehalten werden.
(3) Im Onboarding kann Louco Angaben zum Geschäftsumfang (z. B. Event-Kategorien, jährliches Ticketvolumen, Häufigkeit von Events) erfragen, um sein Angebot und seine Betreuung auszurichten.
(4) Das Creator-Profil wird erst öffentlich sichtbar und auffindbar, wenn das erste Event des Creators von Louco freigegeben wurde.
(5) Louco darf zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. nach dem Digital Services Act oder dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz) weitere Nachweise zur Identität und zum Unternehmen anfordern. Bis zur Vorlage kann Louco den Ticketverkauf aussetzen.
(6) Gibt sich ein Verbraucher als Unternehmer aus, stellt er Louco von allen daraus entstehenden Nachteilen frei; Louco kann den Vertrag in diesem Fall außerordentlich kündigen.
(1) Der Creator legt Events zunächst als Entwurf an. Mit „Veröffentlichen“ bzw. „Zur Prüfung einreichen“ wird ein Credit verbraucht bzw. reserviert (§ C4).
(2) Prüfung vor dem ersten Event: Bevor das erste Event eines Creators veröffentlicht wird, prüft Louco das Event und den Creator, insbesondere, dass der Creator ein Gewerbe betreibt bzw. selbständig tätig ist und kein Verbraucher ist. Louco kann dafür Nachweise anfordern, z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, USt-IdNr. oder einen anderen Nachweis der selbständigen Tätigkeit. Die Prüfung dauert in der Regel bis zu 24 Stunden nach vollständiger Einreichung; das erste Event muss deshalb mindestens 24 Stunden nach der voraussichtlichen Veröffentlichung beginnen. Louco gibt das Event frei oder lehnt es mit Begründung ab; der Creator kann es dann überarbeiten und erneut einreichen. Kann der Creator seine Unternehmereigenschaft nicht nachweisen, kann Louco die Freigabe verweigern und das Creator-Konto kündigen. Ein Anspruch auf Freigabe besteht nicht.
(3) Weitere Events werden nach Freigabe des ersten Events sofort veröffentlicht. Louco kann sie nachträglich prüfen und nach § 7 Teil A offline nehmen.
(4) Änderungen: Titel, Beschreibung, Medien, Ticketarten, Rabattcodes, Kategorie und weitere Angaben können jederzeit geändert werden. Änderungen von Datum, Uhrzeit oder Ort eines veröffentlichten Events, für das bereits Tickets verkauft wurden, werden vor der Übernahme von Louco geprüft; bis zur Freigabe bleibt die bisherige Fassung sichtbar. Über Änderungen von Datum, Uhrzeit und Ort werden alle Ticketinhaber automatisch informiert. Die Art des Events (öffentlich/privat) kann nach Veröffentlichung nicht geändert werden.
(5) Duplikate: Louco gleicht neue Events mit bestehenden ab. Entspricht ein Event dem bereits veröffentlichten Event eines anderen Creators, kann es nicht angelegt werden. Entspricht es einem Partner-Event (Teil B § B9), wird das Creator-Event angezeigt und die Kaufmöglichkeiten der Partner werden auf der Eventseite des Creators zusätzlich angeboten. Der Creator ist damit einverstanden.
(6) Absage: Der Creator kann die Absage eines veröffentlichten Events über „Absage beantragen“ unter Angabe eines Grundes beantragen. Louco prüft den Antrag und führt die Absage durch oder lehnt sie mit Begründung ab. Louco kann Events auch ohne Antrag absagen, wenn rechtliche, sicherheitsbezogene oder richtlinienbezogene Gründe dies erfordern. Mit der Absage werden alle bezahlten Tickets nach Teil B § B8 erstattet. Die Pflicht des Creators gegenüber den Käufern, abgesagte Events zu erstatten, bleibt unberührt; der Creator darf ein Event, für das Tickets verkauft wurden, nicht ohne Absage über Louco ausfallen lassen.
(6a) Erstattungsrichtlinie: Für Events mit kostenpflichtigen Tickets muss der Creator vor der Veröffentlichung eine Erstattungsrichtlinie festlegen (Vorlage „Flexibel: 100 % bis 7 Tage vor dem Event“, bis zu drei eigene Stufen oder „keine Erstattung“). Er ist an die veröffentlichte Richtlinie gebunden und bearbeitet Erstattungsanträge von Käufern zeitnah, in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Eine nachträgliche Verschlechterung gilt nicht für bereits verkaufte Tickets.
(7) Löschen: Entwürfe kann der Creator löschen; sie werden nach 6 Monaten endgültig entfernt. Veröffentlichte, vergangene, abgesagte oder offline genommene Events werden beim Löschen nur ausgeblendet; Bestell-, Ticket- und Einlassdaten bleiben erhalten (Archiv).
(1) Der Creator ist Veranstalter seiner Events und für deren Durchführung allein verantwortlich. Er ist insbesondere verpflichtet,
(2) Steuern: Der Creator legt Steuersatz und Steuerbezeichnung für seine Tickets selbst fest. Louco prüft die steuerliche Richtigkeit nicht und führt keine Steuern ab. Der Creator ist allein verantwortlich für die korrekte steuerliche Behandlung seiner Ticketumsätze.
(3) Rabatt- und Zugangscodes legt der Creator in eigener Verantwortung fest. Er stellt sicher, dass Codes nicht irreführend beworben werden.
(4) Der Creator stellt Louco von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich Käufern, Behörden, Verwertungsgesellschaften und Rechteinhabern) frei, die aus der schuldhaften Verletzung dieser Pflichten oder aus der Durchführung oder Nichtdurchführung seiner Events entstehen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(1) Für die Veröffentlichung jedes Events benötigt der Creator einen Credit – unabhängig davon, ob das Event kostenpflichtige oder kostenlose Tickets oder gar keine Tickets hat. Beim ersten Event wird der Credit mit dem Einreichen reserviert, mit der Freigabe verbraucht und bei Ablehnung wieder freigegeben; das erneute Einreichen eines abgelehnten Events verbraucht keinen zusätzlichen Credit. Bei allen weiteren Events wird der Credit mit der Veröffentlichung verbraucht. Entwürfe verbrauchen keine Credits.
(2) Verbrauchte Credits werden nicht erstattet, auch nicht bei Absage, Offline-Nahme oder Löschung eines Events.
(3) Credits erhält der Creator über ein Abo, ein Credit-Paket oder den Testmonat. Alle Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer (19 %).
(4) Freigabe der Abo-Events in Wochen-Tranchen: Die Events eines Abos werden nicht auf einmal, sondern in vier Tranchen je Abrechnungsmonat freigegeben (zu Beginn des Abrechnungsmonats und danach jeweils nach 7, 14 und 21 Tagen): Basic 1 Event, Plus 2 Events, Pro 3 Events je Tranche. Nicht genutzte Events einer Tranche bleiben bis zum Ende des Abrechnungsmonats nutzbar. Alle Abo-Events verfallen mit Ende des Abrechnungsmonats; sie werden nicht in den nächsten Monat übertragen, ausgezahlt oder erstattet. Wer kurzfristig mehr Events benötigt, kann jederzeit Credit-Pakete kaufen; diese stehen sofort zur Verfügung.
(3a) Nur ein Abo gleichzeitig: Ein Creator kann zur selben Zeit nur ein Abo (Basic, Plus oder Pro) haben. Credit-Pakete können zusätzlich zu einem Abo oder ohne Abo gekauft werden.
(4a) Paket-Credits sind 12 Monate ab Kauf gültig und bleiben auch ohne Abo nutzbar; nach Ablauf verfallen sie ersatzlos. Es werden stets zuerst Abo-Events und danach Paket-Credits verbraucht, Paket-Credits in der Reihenfolge ihres Ablaufdatums (die zuerst ablaufenden zuerst).
(5) Ohne verfügbare Credits kann der Creator Entwürfe anlegen und bearbeiten, aber keine Events veröffentlichen oder einreichen.
(6) Die jeweils aktuellen Tarife und Preise sind im Creator-Bereich in der Abo-Verwaltung einsehbar.
(1) Der Creator wählt im Creator-Bereich ein Abo oder Paket und schließt die Bestellung auf der Louco-Website über Stripe ab (Button z. B. „Jetzt kaufen · 249,90 €“ bzw. „Testmonat starten“). Mit Abschluss der Zahlung bzw. – beim Testmonat – mit Abschluss der Bestellung kommt der Vertrag mit Louco zustande. Paket-Credits werden sofort gutgeschrieben.
(2) Beiträge und Paketpreise werden im Voraus fällig und über das hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen. Zahlungsmittel und Rechnungen verwaltet der Creator im Creator-Bereich. Louco stellt Rechnungen elektronisch an die hinterlegte Rechnungsanschrift aus; der Creator ist mit der elektronischen Rechnungsstellung einverstanden.
(3) In-App-Kauf (sobald verfügbar): Werden Abos in der iOS- oder Android-App gekauft, werden Kauf, Zahlung, Verlängerung, Testzeitraum, Kündigung und Erstattung ausschließlich über Apple (App Store) bzw. Google (Google Play) nach deren Bedingungen abgewickelt; Preise können dort abweichen. Ein Abo kann nicht gleichzeitig über die Website und einen App-Store bestehen.
(1) Mit dem erstmaligen Abschluss eines Abos erhält der Creator einen kostenlosen Testzeitraum von 30 Tagen („Testmonat“) mit den Events des gewählten Tarifs (Basic 4, Plus 8, Pro 12 Events, freigegeben in Wochen-Tranchen wie in § C4 Abs. 4). Der Testmonat steht jedem Creator (bei Unternehmen: jedem Unternehmen) nur einmal zur Verfügung, unabhängig vom gewählten Tarif. Wer bereits ein Abo hatte, erhält keinen Testmonat.
(2) Wird das Abo nicht bis zum Ende des Testmonats gekündigt, geht es automatisch in den gewählten kostenpflichtigen Tarif über. Das Datum des Übergangs und der dann fällige Preis werden vor dem Abschluss angezeigt. Am Tag des Abschlusses wird nichts berechnet; der erste Beitrag wird mit Ende des Testmonats fällig. Ab diesem Tag beginnt der erste Abrechnungsmonat (§ C7 Abs. 1).
(3) Upgrade im Testmonat: Wählt der Creator im Testmonat einen höheren Tarif, beginnt dieser mit Ende des Testmonats. Hat der Creator bereits alle Events des Testmonats verbraucht, endet der Testmonat sofort; der volle Preis des höheren Tarifs wird an diesem Tag abgebucht, und der erste Abrechnungsmonat beginnt.
(4) Downgrade im Testmonat: Wählt der Creator im Testmonat einen niedrigeren Tarif, gilt dieser ab Ende des Testmonats; die erste Abbuchung erfolgt dann zum Preis des niedrigeren Tarifs.
(5) Nicht genutzte Events aus dem Testmonat verfallen mit dessen Ende.
(6) Louco erinnert den Creator spätestens 3 Tage vor Ablauf des Testmonats per E-Mail an den Übergang in das kostenpflichtige Abo.
(1) Laufzeit und Abrechnungsmonat: Der Abrechnungsmonat beginnt am Tag der Buchung bzw. – nach einem Testmonat – am Tag, an dem der Testmonat endet. Das Abo verlängert sich automatisch jeweils am gleichen Kalendertag des Folgemonats um einen weiteren Monat, wenn es nicht vor Ablauf gekündigt wird; gibt es diesen Tag im Folgemonat nicht (z. B. 31.), verlängert es sich am letzten Tag dieses Monats. Beispiel: Beginn am 15. Oktober → Abrechnung jeweils am 15. eines Monats.
(2) Upgrade (Wechsel in einen höheren Tarif): Ein Upgrade wird vorgemerkt und beginnt automatisch, sobald alle Events des laufenden Abrechnungsmonats verbraucht sind oder der Abrechnungsmonat endet – je nachdem, was zuerst eintritt. An diesem Tag wird der volle Preis des neuen Tarifs abgebucht, und es beginnt ein neuer Abrechnungsmonat; der Abrechnungstag verschiebt sich auf diesen Tag. Eine anteilige Verrechnung, Gutschrift oder Erstattung des bisherigen Tarifs erfolgt nicht. Noch nicht genutzte Abo-Events des bisherigen Tarifs verfallen mit dem Wechsel. Der Wechsel erfolgt nur, wenn die Zahlung erfolgreich ist; andernfalls bleibt der bisherige Tarif unverändert bestehen. Ein vorgemerktes Upgrade kann der Creator bis zum Wechsel zurücknehmen. Zeitpunkt und Preis werden vor der Bestätigung angezeigt.
(3) Downgrade (Wechsel in einen niedrigeren Tarif): Ein Downgrade wird zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats wirksam und kann bis dahin rückgängig gemacht werden. Bis dahin bleiben Tarif und verfügbare Events unverändert. Eine anteilige Erstattung oder Gutschrift erfolgt nicht. Ein vorgemerktes Upgrade hebt ein vorgemerktes Downgrade auf; solange ein Upgrade vorgemerkt ist, kann kein Downgrade vorgemerkt werden.
(4) Kündigung durch den Creator: Abos können jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats (bzw. des Testmonats) gekündigt werden, im Creator-Bereich in der Abo-Verwaltung oder in Textform an info@louco.app. Louco bestätigt die Kündigung mit dem Enddatum. Bis zum Ende des Abrechnungszeitraums kann der Creator die Kündigung rückgängig machen. Rechnungen bleiben abrufbar.
(5) Keine Erstattung: Bereits gezahlte Abo-Beiträge werden weder bei Kündigung noch bei Downgrade anteilig erstattet. Paketpreise werden nicht erstattet. Gesetzliche Rechte (z. B. Kündigung aus wichtigem Grund, Gewährleistung) bleiben unberührt.
(6) Folgen des Abo-Endes: Mit Ende des Abos verfallen die nicht genutzten Abo-Events. Paket-Credits bleiben erhalten. Bereits veröffentlichte Events bleiben online, und der Ticketverkauf läuft bis zum Eventtermin weiter; die Ticket-Gebühren nach § C8 bleiben geschuldet. Events, die vor dem Abo-Ende zur Prüfung eingereicht wurden, behalten das dafür reservierte Abo-Event. Für die Veröffentlichung weiterer Events benötigt der Creator danach Paket-Credits oder ein neues Abo.
(7) Fehlgeschlagene Zahlung: Kann ein Beitrag nicht eingezogen werden, informiert Louco den Creator bei jedem fehlgeschlagenen Versuch per E-Mail und versucht den Einzug über Stripe innerhalb von 14 Tagen mehrfach erneut. Der Creator kann in dieser Zeit sein Zahlungsmittel aktualisieren. Neue Abo-Events werden erst nach erfolgreicher Zahlung gutgeschrieben; Paket-Credits bleiben nutzbar. Ausgenommen sind die Events des kostenlosen Testmonats (§ C6), die ohne Zahlung bereitgestellt werden. Schlägt auch der letzte Versuch fehl, endet das Abo automatisch; bereits veröffentlichte Events bleiben online und der Ticketverkauf läuft weiter. Der offene Beitrag bleibt geschuldet; Louco kann Verzugszinsen und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen und die Forderung einem Inkassodienstleister übergeben.
(8) Kündigung durch Louco: Louco kann ein Abo mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen und teilt die Gründe mit (Art. 4 P2B-Verordnung). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. schwerwiegende Verstöße gegen diese AGB, Betrug, wiederholter Zahlungsverzug) bleibt unberührt. Kündigt Louco ohne Verschulden des Creators, erstattet Louco den Kaufpreis nicht genutzter Paket-Credits anteilig.
(1) Für jedes über die Plattform verkaufte kostenpflichtige Ticket zu einem Creator-Event fällt eine Ticket-Gebühr von 1,9 % des Ticketpreises zuzüglich 0,30 € je Ticket, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, an. Bemessungsgrundlage ist der Ticketpreis nach Abzug von Rabatten einschließlich der vom Creator festgelegten Steuer (Bruttoticketpreis). Die Umsatzsteuer von Louco fällt nur auf die Ticket-Gebühr an, nicht auf den Ticketpreis.
(2) Weitergabe an Käufer: Die Ticket-Gebühr schuldet der Creator. Er kann für jede Ticketart festlegen, ob er sie selbst trägt oder ganz oder teilweise als „Servicegebühr“ an den Käufer weitergibt (Teil B § B3). Gibt er sie weiter, darf die vom Käufer verlangte Servicegebühr höchstens so hoch sein wie die Ticket-Gebühr von Louco einschließlich Umsatzsteuer; einen Aufschlag darf der Creator darauf nicht erheben. Die Servicegebühr muss im angezeigten Gesamtpreis enthalten sein. Die Höhe der Ticket-Gebühr gegenüber Louco ändert sich dadurch nicht.
(3) Für kostenlose Tickets fällt keine Ticket-Gebühr an. Für Partner-Events fällt keine Ticket-Gebühr an.
(4) Gebühren der Zahlungsdienstleister: Zusätzlich trägt der Creator die Gebühren von Stripe bzw. PayPal für die Zahlungsabwicklung. Ihre Höhe hängt von der Zahlungsart ab (z. B. Karte, Apple Pay, Google Pay, PayPal) und richtet sich nach dem Vertrag des Creators mit dem jeweiligen Zahlungsdienstleister. Dieser zieht sie unmittelbar vom Konto des Creators ab; sie werden nicht von Louco berechnet und mindern die Ticket-Gebühr nicht.
(5) Einzug: Die Ticket-Gebühr wird bei jeder Zahlung automatisch einbehalten – bei Stripe als „application fee“, bei PayPal als Plattformgebühr („partner fee“) – und Louco gutgeschrieben. Louco stellt dem Creator über die Ticket-Gebühren monatlich eine Rechnung bzw. Sammelrechnung im Creator-Bereich bereit.
(6) Erstattungen – Ticket-Gebühr bleibt immer verdient: Die Ticket-Gebühr von Louco wird in keinem Fall erstattet, auch nicht, wenn ein Ticket storniert und ganz oder teilweise erstattet wird – gleich ob nach der Erstattungsrichtlinie des Creators, auf Wunsch des Käufers, freiwillig durch den Creator oder bei Absage des Events. Erstattungen an Käufer erfolgen ausschließlich aus dem Guthaben des Creators. Wie viel der Käufer zurückerhält, richtet sich nach der Erstattungsrichtlinie des Creators; ob eine vom Käufer gezahlte Servicegebühr mit erstattet wird, entscheidet der Creator bei der Erstattung (§ B8 Abs. 3a). Bei Absage eines Events ist der Creator gesetzlich verpflichtet, dem Käufer den vollen Preis einschließlich einer gezahlten Servicegebühr zu erstatten, unabhängig von seiner Erstattungsrichtlinie; diese Erstattung trägt allein der Creator, die Ticket-Gebühr von Louco bleibt verdient. Zahlungsgebühren von Stripe werden bei Erstattungen ebenfalls nicht zurückgezahlt; diese Kosten trägt der Creator.
(1) Voraussetzung für den Verkauf kostenpflichtiger Tickets ist ein verbundenes Stripe-Standard-Konto des Creators mit dem Status „verbunden“. Mit der Einrichtung schließt der Creator einen eigenen Vertrag mit Stripe (Stripe Services Agreement, abrufbar unter stripe.com/legal). Stripe führt die Identitäts- und Geldwäscheprüfung selbst durch. Events nur mit kostenlosen Tickets können ohne Stripe-Konto veröffentlicht werden.
(2) Der Creator ist gegenüber Stripe und den Käufern der Händler („Merchant of Record“). Ticketerlöse gehen unmittelbar auf sein Stripe-Konto und werden nach seinem Auszahlungsplan bei Stripe ausgezahlt. Louco nimmt Ticketerlöse nicht entgegen und hat keinen Einfluss auf Auszahlungen, Sperren oder Prüfungen durch Stripe.
(3) Rückbuchungen (Chargebacks) und Zahlungsstreitigkeiten bearbeitet der Creator selbst über sein Stripe-Dashboard. Louco informiert den Creator über eingehende Streitfälle und zeigt deren Status an.
(4) Eingeschränktes Stripe-Konto: Schränkt Stripe das Konto des Creators ein, kann der Creator keine Events mit kostenpflichtigen Tickets veröffentlichen, und seine veröffentlichten Events mit kostenpflichtigen Tickets werden automatisch offline genommen; der Verkauf wird gestoppt, bereits ausgestellte Tickets bleiben gültig. Nach Behebung kann der Creator die Wiederfreigabe über den Support beantragen.
(5) PayPal: Sofern Louco PayPal als Zahlungsart anbietet und der Creator es nutzt, gilt: Der Creator verbindet dafür sein eigenes PayPal-Geschäftskonto und schließt einen eigenen Vertrag mit PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., Luxemburg. Zahlungen per PayPal gehen unmittelbar auf das PayPal-Konto des Creators; der Creator ist gegenüber PayPal der Händler. Die Ticket-Gebühr nach § C8 wird bei jeder PayPal-Zahlung als Plattformgebühr unmittelbar zugunsten von Louco einbehalten. Erstattungen, Rückbuchungen (Chargebacks) und Käuferschutz-Fälle bei PayPal bearbeitet und trägt der Creator; die Plattformgebühr wird dabei nicht erstattet (§ C8 Abs. 6). Absatz 4 gilt für ein eingeschränktes PayPal-Konto entsprechend.
(6) Entstehen Louco Kosten oder Schäden, weil der Creator seinen Erstattungs- oder Zahlungspflichten nicht nachkommt, hat der Creator diese zu ersetzen.
(1) Der Creator beauftragt und bevollmächtigt Louco, Käufern auf deren Anforderung in seinem Namen und für seine Rechnung Rechnungen über verkaufte Tickets auszustellen und per E-Mail zu übermitteln (§ 14 Abs. 2 Satz 4 UStG). Grundlage sind die vom Creator hinterlegten Angaben (Firma, Anschrift, USt-IdNr. bzw. Steuernummer, Steuersatz und -bezeichnung).
(2) Der Creator stellt sicher, dass diese Angaben vollständig und richtig sind, prüft die Rechnungen stichprobenartig und meldet Fehler unverzüglich. Für die steuerliche Behandlung seiner Umsätze bleibt der Creator allein verantwortlich.
(2a) Fehlende Steuerangaben: Die Angabe von USt-IdNr. bzw. Steuernummer ist freiwillig; der Creator ist allein dafür verantwortlich, dass seine Belege steuerlich korrekt sind. Hat der Creator keine Steuernummer bzw. USt-IdNr. hinterlegt, stellt Louco Belege nur als Kleinbetragsrechnung (Gesamtbetrag bis 250 €) bzw. als Zahlungsbestätigung ohne Umsatzsteuer-Rechnungsfunktion aus; benötigt ein Käufer eine vollständige Rechnung, stellt der Creator sie selbst aus. Für Nachteile aus fehlenden oder falschen Steuerangaben haftet Louco nicht; der Creator stellt Louco von Ansprüchen Dritter und der Finanzverwaltung frei.
(3) Der Creator kann der Rechnungsstellung durch Louco in Textform widersprechen; dann muss er Rechnungen selbst ausstellen.
(1) Louco stellt dem Creator die zur Durchführung seines Events erforderlichen Daten bereit, insbesondere Name, E-Mail-Adresse, Bestell- und Ticketdaten, verwendete Rabattcodes, Check-in-Status sowie, soweit vom Käufer freiwillig angegeben, Telefonnummer und Rechnungsadresse. Von Followern sieht der Creator nur die Anzahl, nicht deren Identität; von Merklisten und geteilten Links nur Gesamtzahlen.
(2) Der Creator verarbeitet diese Daten als eigener Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Er darf sie ausschließlich zur Durchführung des Events nutzen (z. B. Einlass, Gästeliste, Information über Änderungen und Absagen, Erstattung, Rechnungsstellung, Erfüllung gesetzlicher Pflichten). Jede andere Nutzung, insbesondere für Werbung, Newsletter oder Weitergabe an Dritte, ist nur zulässig, wenn der Creator hierfür eine eigene Rechtsgrundlage hat (z. B. eine nachweisbare Einwilligung).
(3) Einladungen: Lädt der Creator Personen per E-Mail-Adresse oder CSV-Upload ein, versichert er, dass er die Kontaktdaten rechtmäßig erhoben hat und jede eingeladene Person mit dem Erhalt einer Einladung zu seinen Events einverstanden ist. Louco versendet die Einladung im Auftrag des Creators mit dessen Namen als Absender. Einladungen dürfen nur auf das konkrete Event hinweisen und keine weitere Werbung enthalten. Der Creator stellt Louco von allen Ansprüchen frei, die aus unerwünschten Einladungen entstehen (insbesondere wegen unerlaubter E-Mail-Werbung). Louco kann die Einladungsfunktion bei Beschwerden einschränken.
(4) Gästeliste: Trägt der Creator oder sein Einlasspersonal Personen in die Gästeliste ein (Name, optional E-Mail, Notizen), ist der Creator für die Rechtmäßigkeit verantwortlich. Notizen dürfen keine sensiblen Angaben (z. B. Gesundheit, Herkunft) und keine abwertenden Inhalte enthalten.
(5) Einlasspersonal (Door Staff): Der Creator legt das Einlasspersonal für die Louco-Check-in-App an und bestimmt selbst den Zugangszeitraum, die Events, die Sichtbarkeit persönlicher Gästedaten und die Berechtigungen (z. B. Gästeliste verwalten, Verkauf vor Ort); er kann den Zugang jederzeit entziehen. Er wählt dabei nur die Rechte und Daten, die für den Einlass erforderlich sind, und beschränkt den Zugang auf den Zeitraum des Events. Er ist für Auswahl und Verhalten des Personals verantwortlich, auch soweit dieses Gäste hinzufügt, bearbeitet, löscht oder einlädt; Absatz 3 gilt dafür entsprechend. Er verpflichtet das Personal zur Vertraulichkeit, gibt den Einladungslink nur an diese Personen weiter und stellt sicher, dass die auf deren Geräten für den Offline-Betrieb gespeicherten Ticket- und Gästelistendaten nach dem Event nicht weiterverwendet werden. Der Zugang endet automatisch nach dem Event.
(6) Der Creator stellt den Käufern und Gästen die Informationen nach Art. 13, 14 DSGVO über seine eigene Datenverarbeitung bereit (z. B. Link zu seiner Datenschutzerklärung im Creator-Profil), löscht Daten, sobald sie nicht mehr erforderlich sind, trifft angemessene Sicherheitsmaßnahmen und informiert Louco unverzüglich über Datenschutzverletzungen, die Daten aus der Plattform betreffen.
(7) Der Creator stellt Louco von allen Ansprüchen und Bußgeldern frei, die aus einer von ihm zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung dieser Daten entstehen.
(8) Auftragsverarbeitung für Gästelisten und Einladungslisten: Soweit Louco Daten verarbeitet, die der Creator selbst eingibt oder hochlädt (Gästeliste, Einladungs- und CSV-Listen, Notizen), handelt Louco als Auftragsverarbeiter des Creators nach Art. 28 DSGVO. Es gilt die Auftragsverarbeitungsvereinbarung in Anlage 1 zu Teil C, die mit Annahme dieser Bedingungen vereinbart wird.
(1) Louco entscheidet über Darstellung und Reihenfolge von Events nach den Hauptparametern in Teil B § B10. Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung, Reichweite, Anzahl an Aufrufen oder Ticketverkäufen besteht nicht.
(2) Statistiken im Creator-Bereich (z. B. Umsätze, Aufrufe, Check-ins, Merklisten, geteilte Links) dienen der Information; Louco übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit und Echtzeitigkeit. Maßgeblich für Zahlungen sind die Daten von Stripe.
(3) Beschwerden: Creator können sich bei Beschwerden über Ablehnungen, Offline-Nahmen, Sperren oder das Ranking an info@louco.app wenden. Louco prüft Beschwerden zeitnah und teilt das Ergebnis mit.
(1) Louco kann die Preise eines Abos und die Ticket-Gebühr für die Zukunft ändern. Louco teilt die Änderung mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden in Textform mit. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Creator nicht bis zum Wirksamwerden kündigt; auf diese Folge und das Kündigungsrecht weist Louco in der Mitteilung hin.
(2) Bereits gekaufte Paket-Credits und bereits verkaufte Tickets sind von Preisänderungen nicht betroffen.
(1) Louco bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, ausgenommen geplante Wartung und Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Louco (z. B. Ausfälle von Zahlungsdienstleistern, App-Stores, Partnern). Die Einlass-App funktioniert auch offline mit den vorher geladenen Daten.
(2) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit der Maßgabe, dass Louco zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist erhält.
Das Creator-Konto besteht unabhängig von einem Abo, bis es nach § 8 Teil A gekündigt wird. Beantragt ein Creator die Löschung, wird sein Konto sofort deaktiviert. Solange der Creator kommende Events mit verkauften Tickets hat, wird das Konto nur deaktiviert; für diese Events werden keine neuen Tickets mehr verkauft, und die Löschung erfolgt erst nach dem letzten Event und nach Abwicklung aller Erstattungen. Bereits ausgestellte Tickets bleiben gültig, und die Pflichten des Creators gegenüber den Käufern (insbesondere Durchführung oder Absage und Erstattung künftiger Events) bestehen fort. Nicht genutzte Credits verfallen mit der Löschung.
Vereinbarung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO zwischen dem Creator („Verantwortlicher“) und der Louco Event Media GmbH, Berliner Straße 300b, 63065 Offenbach am Main („Louco“ oder „Auftragsverarbeiter“)
(1) Louco verarbeitet im Auftrag des Creators personenbezogene Daten, die der Creator oder von ihm eingesetztes Einlasspersonal in die Plattform eingibt oder hochlädt, um (a) Gästelisten für Events zu führen und am Einlass abzugleichen, (b) Einladungen und Wartelisten-Benachrichtigungen per E-Mail, Push- und In-App-Nachricht im Namen des Creators zu versenden und zu verwalten und (c) Check-ins von Gästen zu erfassen.
(2) Art der Verarbeitung: Erheben (durch Eingabe/Upload), Speichern, Anzeigen (Creator-Bereich, Check-in-App, auch offline auf Geräten des Einlasspersonals), Versenden, Abgleichen, Ändern, Löschen.
(3) Die Vereinbarung gilt, solange Louco solche Daten für den Creator verarbeitet, und endet mit Beendigung des Creator-Kontos bzw. Löschung der Daten nach § 9.
(1) Datenarten: Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Louco-Benutzername, Anzahl Begleitpersonen, Ticketart-Bezeichnung, „eingeladen von“, Notizen für das Personal, persönliche Einladungsnachricht, Einladungs- und Wartelistenstatus, Check-in-Status und -Zeitpunkt, durchführende Person.
(2) Betroffene Personen: Gäste und eingeladene Personen des Creators (auch Personen ohne Louco-Konto), Begleitpersonen, Einlasspersonal.
(3) Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) dürfen nicht eingegeben werden (z. B. Gesundheit, Herkunft, Religion in Notizen).
(1) Louco verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Creators. Die Weisungen sind abschließend in dieser Vereinbarung und in den Funktionen der Plattform festgelegt (z. B. Gast anlegen, Einladung senden, Gast löschen). Weitere Weisungen erteilt der Creator in Textform an info@louco.app; Louco kann Weisungen ablehnen, die über den Funktionsumfang hinausgehen.
(2) Louco informiert den Creator unverzüglich, wenn eine Weisung nach Auffassung von Louco gegen Datenschutzrecht verstößt.
(3) Louco verarbeitet die Daten nicht für eigene Zwecke. Ausgenommen ist die Speicherung einer E-Mail-Adresse auf einer Sperrliste, wenn die betroffene Person erklärt, keine Einladungen über Louco mehr erhalten zu wollen; insoweit ist Louco eigener Verantwortlicher.
(1) Der Creator ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich, insbesondere dafür, dass er die Daten rechtmäßig erhoben hat, eine Rechtsgrundlage für Gästeliste und Einladungen besteht und die eingeladenen Personen mit dem Erhalt von Einladungen einverstanden sind (Teil C § C11 Abs. 3).
(2) Der Creator informiert die betroffenen Personen nach Art. 13, 14 DSGVO und bearbeitet ihre Anfragen; Louco unterstützt ihn dabei nach § 7.
Louco setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet und mit den Datenschutzvorschriften vertraut gemacht wurden. Zugriff haben nur Personen, die ihn für ihre Aufgaben benötigen (z. B. Support, Betrieb).
(1) Louco trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, insbesondere Verschlüsselung der Übertragung (TLS) und der gespeicherten Daten, Rollen- und Rechtekonzept, Zwei-Faktor-Authentifizierung für Administratoren, Protokollierung, Datensicherung und regelmäßige Überprüfung.
(2) Louco darf die Maßnahmen weiterentwickeln, solange das Schutzniveau nicht unterschritten wird.
Louco unterstützt den Creator mit geeigneten Maßnahmen bei der Erfüllung der Rechte betroffener Personen (Art. 15–22 DSGVO), insbesondere durch die Funktionen zum Bearbeiten, Exportieren und Löschen von Gästen und Einladungen sowie die Funktion „Personenbezogene Daten löschen“ bei Bestellungen. Wendet sich eine betroffene Person direkt an Louco, leitet Louco die Anfrage unverzüglich an den Creator weiter. Louco unterstützt den Creator außerdem bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und Konsultationen der Aufsichtsbehörde, soweit dies die Verarbeitung nach dieser Vereinbarung betrifft.
Louco meldet dem Creator Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, die dessen Daten betreffen, unverzüglich, möglichst innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, mit den Informationen nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit verfügbar. Die Meldung an die Aufsichtsbehörde und an betroffene Personen obliegt dem Creator; Louco unterstützt ihn dabei.
(1) Louco löscht Gästelisten, Check-in-Daten von Gästen sowie nicht angenommene Einladungen und Wartelisten-Einträge auf Weisung des Creators, spätestens mit dem Ende des Creator-Kontos (Absatz 2); der Creator kann sie jederzeit selbst löschen. Hochgeladene CSV-Listen werden nach dem Versand der Einladungen nicht für andere Zwecke gespeichert.
(2) Mit Ende des Creator-Kontos löscht Louco alle Daten nach dieser Vereinbarung, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Vor der Löschung kann der Creator die Gästelisten über die Exportfunktion herunterladen. Kopien in Datensicherungen werden im Rahmen der regulären Rotation der Datensicherungen gelöscht.
(1) Der Creator genehmigt den Einsatz der Unterauftragsverarbeiter, die in der jeweils aktuellen Liste unter www.louco.app/de/unterauftragsverarbeiter aufgeführt sind (derzeit insbesondere Amazon Web Services EMEA SARL und Hetzner Online GmbH für Hosting, Microsoft Ireland Operations Ltd. (Microsoft Graph) für den E-Mail-Versand, Google Ireland Limited (Firebase) und Apple für Push-Nachrichten).
(2) Louco informiert den Creator mindestens 30 Tage im Voraus über die Hinzuziehung oder Ersetzung von Unterauftragsverarbeitern (z. B. per E-Mail oder durch Aktualisierung der Liste mit Benachrichtigungsfunktion). Der Creator kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; kommt keine Einigung zustande, kann er die betroffenen Funktionen nicht weiter nutzen oder das Creator-Konto kündigen.
(3) Louco verpflichtet Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf ein Schutzniveau, das dieser Vereinbarung entspricht.
Eine Verarbeitung außerhalb der EU bzw. des EWR erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind, insbesondere bei Unterauftragsverarbeitern, die nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert sind oder EU-Standardvertragsklauseln abgeschlossen haben.
(1) Louco stellt dem Creator auf Anfrage die zum Nachweis der Einhaltung dieser Vereinbarung erforderlichen Informationen zur Verfügung, insbesondere eine aktuelle Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen und vorhandene Zertifikate oder Prüfberichte.
(2) Vor-Ort-Kontrollen sind nach Ankündigung mit einer Frist von mindestens 30 Tagen, während der üblichen Geschäftszeiten, ohne Störung des Betriebs und höchstens einmal jährlich möglich, sofern die Informationen nach Absatz 1 nicht ausreichen. Die Kosten trägt der Creator, es sei denn, die Kontrolle deckt einen wesentlichen Verstoß von Louco auf.
(1) Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO. Im Übrigen gelten die Haftungsregeln der AGB (Teil A § 9).
(2) Bei Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und den übrigen Bedingungen geht diese Vereinbarung in Bezug auf den Datenschutz vor.